1. Die Mitgliedschaft in der SG Gronau ist Voraussetzung für die Aufnahme in der Abteilung Tennis.

 

2. Mit Eintritt in die Abteilung akzeptiert das Mitglied die Satzung der SG Gronau und die in der Abteilung Tennis mehrheitlich beschlossenen internen  

    Regelungen, Vereinbarungen, Festlegungen sowie die Platzordnung.

 

3. Es gelten folgende Gebühren und Beiträge:

 

3.1 SG Gronau

 

Erwachsene

 

Jugendliche (unter 18 Jahren)

 

3.2 Abt. Tennis

 

Erwachsene

 

Ehepartner

 

Jugendliche (unter 18 Jahren)

 

Azubi und Erwachsene in Ausbildung (unter 25 Jahren)

 

Für den Eintritt wird keine Aufnahmegebühr verlangt.

 

Jahresbeitrag (€)

 

48

 

32

 

Jahresbeitrag (€)

 

72

 

36

 

24

 

24


4. Jedes Mitglied über 12 Jahre ist verpflichtet, jährlich die in der Abteilungsversammlung mehrheitlich festgelegten 3 Arbeitsstunden am

    Tennisgelände zu leisten. Ersatzweise ist für nicht erbrachte Arbeitsstunden folgender Betrag pro Stunde zu bezahlen.

Erwachsene

 

Jugendliche (unter 18 Jahren), Azubi und Erwachsene in Ausbildung (unter 25 Jahren)

16 € je Arbeitsstunde

 

16 € je Arbeitsstunde


5. Passive Mitglieder, Mitglieder mit „Ruhender Mitgliedschaft“ sowie Mitglieder, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, sind von der Verpflichtung der

    Arbeitsstundenerbringung entbunden.

 

6. Die entstehenden Kosten (Beiträge, Ersatzleistung für Arbeitsstunden, Gastspielgebühr, Getränkegebühr etc.) werden durch Einzugsermächtigung als

    Lastschrift vom Konto des Mitglieds abgebucht.

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